AGB

LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 

1. Allgemeine Bedingungen

Wir liefern ausschließlich zu unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Bei allen Angaben zu Materialien, Ausführungen, Lieferanten sowie den beiliegenden Datenblättern und Layouts behalten wir uns vor, Änderungen vorzunehmen, die dem technischen Fortschritt oder den funktionalen Erfordernissen des Kunden dienen.

 

2. Zahlungsbedingungen

%

Gesamt %

Datum / Zeitpunkt

30%

30%

Bei Auftragsbestätigung

40%

70%

Bei Meldung Versandbereitschaft

25%

95%

Lieferung am Einsatzort

5%

100%

Endabnahme, spätestens 2 Wochen nach Beginn der kommerziellen Nutzung


Zahlung:

Sämtliche Zahlungen werden innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit netto, ohne Skonto geleistet. Alle Teilzahlungen werden in Form von Teilzahlungsrechnungen angefordert, bei der die anteilige Umsatz- steuer separat ausgewiesen wird. Die geleisteten Teilzahlungen und die bezahlte Umsatzsteuer werden am Ende der Schlußrechnung offen ausgewiesen.

 

3.  Steuern / Zölle

Weitere Steuern und Zölle, außer denen, die im Ursprungsland der Materialien erhoben werden, sind nicht enthalten.

 

4.  Lieferzeit

Nach Auftragsbestätigung und technischer Klärung kann ein voraussichtlicher Liefertermin bestimmt werden.

 

5.  Lieferumfang

Die genannten Preise beinhalten:

    • Konstruktion
    • Fertigung
    • Transport
    • Montage
    • Inbetriebnahme
    • Übergabe
    • Einweisung (während der Inbetriebnahmephase)
    • Dokumentation

 

6.  Bauseitige Leistungen

    • alle erforderlichen baulichen Maßnahmen wie Zuleitungen, Telefonanschlüsse
    • Sämtliche Energiequellen wie Strom, Licht, Wasser usw.
    • alle nicht im Angebot aufgeführten Arbeiten, Dienste und Materialien

 

7.  Montage und Inbetriebnahme

Die mechanische und elektrische Montage, sowie die Inbetriebnahme der Anlage erfolgt am Einsatzort.
Zuschläge und Wartezeiten, die nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind, werden gesondert in Rechnung gestellt.

Der Auftraggeber richtet die Baustelle rechtzeitig zum Montagebeginn so her, daß ein reibungsloser und störungsfreier Ablauf, sowie eine Zugänglichkeit möglich ist.

 

8.  Preisbasis und Angebotsgültigkeit

Die genannten Preise behalten 3 Monate ihre Gültigkeit.

Wir behalten uns vor, Preiskorrekturen vorzunehmen.
Die angegebenen Einzelpreise basieren auf einen Lieferumfang über die Gesamtleistung. Änderungen im Lieferumfang können daher Preisänderungen zur Folge haben.

 

9.  Gewährleistung

Ingenieurbüro Wilmes übernimmt für das gelieferte System, für Teile, Verarbeitung und Konstruktion sowie für die Elektrik / Steuerung und für die zugesicherten Eigenschaften eine Gewährleistung von 24 Monaten. Die Gewährleistung beginnt mit dem Tag der kommerziellen Nutzung oder beim Einsatz der Anlage für Teilbereiche.

Ausgeschlossen von dieser Gewährleistung sind normale Verschleißteile (z.B. Festplatten, Lüfter, u.ä.) und äußere Beschädigungen, von welcher Ursache auch immer sie herrühren. Thomas Wilmes Ingenieurbüro GmbH & Co.KG behält sich das Recht vor, defekte Teile selbst auszutauschen oder durch Dritte austauschen zu lassen.

 

10.  Einweisung / Kurzdokumentation

Eine Einweisung in das System erfolgt beim Kunden. (wenn notwendig Kurzdokumentation)

 

11.  Kundendienst

Wartung und Ersatzteile können je nach Wunsch angeboten werden. Die Fernadministration des Systems erfolgt über unser Büro und ist zu unseren allgemeinen Geschäftszeiten üblich.

 

12.  Vorschriften und Richtlinien

Unsere Leistung entspricht den Regeln der Technik.

 

13.  Folgeschaden

Die Haftung für Schadensersatzansprüche aller Art wird grundsätzlich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Haftung für wirtschaftliche Folgeschäden (z.B. Produktionsausfall) ist ausgeschlossen.

 

14.  Softwarerechte und Copyright

Sämtliche Softwarerechte und das Copyright verbleiben beim Thomas Wilmes Ingenieurbüro GmbH & Co.KG und sind nicht übertragbar. Alle Hard- und Softwarerechte vorbehalten.

 

15.  Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Angebotes unwirksam sein oder werden, so steht dies der Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht entgegen. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Regel zu ersetzen, die deren wirtschaftlicher Zielsetzung entspricht.